Sparen beim Rundfunkbeitrag

veröffentlicht am 22. Dezember 2017

Junge Männer schauen mit reduzierten Rundfunkbeitrag TV

17,50 Euro pro Monat – so hoch fällt der Rundfunkbeitrag derzeit aus. Eigentlich wird dieser für jeden Haushalt fällig. Bei kleinem Einkommen kann das schon wehtun. Es gibt aber Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten. Wir verraten, wann das geht.

 

1. Befreiung für Rundfunkbeitrag stellen

 

Sie können sich in der Regel vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie:

  • Sozialhilfe beziehen
  • bei Ihren Eltern wohnen und außerdem BAföG, Berufsausbildungshilfe oder Azubigeld erhalten
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bekommen

Die genauen Regelungen und weitere Befreiungskriterien können Sie auf der offiziellen Internetseite des Rundfunkbeitragsservices nachlesen.

 

2. Ermäßigung Rundfunkbeitrag beantragen

 

Verschiedene Kriterien können dazu führen, dass einer Ermäßigung des Rundfunkbetrags stattgegeben wird. Hierzu zählen in der Regel eine:

  • Schwerbehinderung mit RF-Merkzeichen
  • 60-prozentige Sehbehinderung
  • Hörschädigung, aufgrund derer Betroffene auch mit Hörhilfe nicht ausreichend kommunizieren können
  • Hörschädigung von 80 Prozent oder darüber

Die Antragsformulare für eine Befreiung oder Ermäßigung liegen in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen aus – so auch in Wuppertal. Sie können die Formulare aber auch online ausfüllen und ausdrucken.

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