So zahlt sich die Hochzeit steuerlich aus

veröffentlicht am 18. Januar 2018

Paar bei Hochzeit, das erst einmal verheiratet, steuerlich profitieren kann

Ende des Jahres erleben die Standesämter in Deutschland einen wahren Run. Doch warum geben sich so viele Menschen am Ende des Jahres das Ja-Wort? Reine winterliche Romantik? Durchaus möglich, aber viele Paare sind auch pragmatisch: Eine Hochzeit am Ende des Jahres kann Steuern sparen – für das gesamte laufende Jahr. Selbst dann, wenn diese am letzten Tag im Jahr, an Silvester geschlossen wird.

 

Eine Hochzeit, zwei steuerliche Optionen

 

Als frisch getrautes Paar haben Sie steuerlich die Wahl: Das Finanzamt räumt Ihnen hier zwei Möglichkeiten ein.

• Möglichkeit 1: Sie und Ihr Partner bleiben wie vor der Hochzeit bei der Einzelveranlagung.

• Möglichkeit 2: Sie lassen sich zusammen verlangen, indem Sie Ihr Kreuzchen im Vordruck der Einkommensteuererklärung entsprechend setzen.

 

Steuerlich sinnvoll? Die gemeinsame Veranlagung

 

Entscheiden Sie sich nach Ihrer Hochzeit für Möglichkeit 2, die Zusammenveranlagung, wird Ihr gemeinsames Einkommen nach dem Splittingtarif besteuert. So nennt sich das Verfahren, bei dem die Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet werden. Aus dieser Summe wird die Einkommensteuer ermittelt. Das Finanzamt tut so – auch wenn das nicht der Fall sein sollte –, als ob beide Ehepartner genau gleich viel erwirtschaften und in die Berechnung einbringen. In den meisten Fällen bringt die Zusammenveranlagung eine erhebliche Steuerersparnis.

 

Steuerliche Ersparnis beim Splittingtarif

 

Wie hoch die Steuerersparnis bei der Zusammenveranlagung im Einzelfall ausfällt, hängt von der Höhe der beiden Einkommen und dem Gefälle ab. Generell kann man jedoch sagen: Je größer der Unterschied zwischen Ihrem Einkommen und dem Ihres Partners, desto größer ist der Splittingvorteil. Wenn Sie und Ihr Partner etwa gleich hohe Einkünfte erzielen, ist der Vorteil durch den Splittingtarif entsprechend klein.

 

Hilfe gibt offizieller Steuerrechner

 

Wie konkret der Splittingtarif in Ihrem Fall aussieht, können Sie zumindest grob mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst herausfinden. Bringen Sie hierfür zunächst das zu versteuernde Einkommen in Erfahrung. Tipp: Dieses muss nicht zwangsläufig mit dem Bruttoeinkommen übereinstimmen. Berechnen Sie als nächstes die Einzelwerte beider Partner unter dem Button „alleinstehend“ und addieren Sie die Beträge. Anschließend können Sie dann das gesamte zu versteuernde Einkommen mit der Vorgabe „verheiratet/verpartnert“ eingeben.

 

Einordnung in Steuerklassen nach Hochzeit

 

Die Hochzeit wirkt sich durchaus auf Ihre Lohnsteuerklasse sowie die Ihrer Frau bzw. Ihres Mannes aus: Bislang waren Sie in der Regel beide in Steuerklasse I. Ab dem Monat der Eheschließung ordnet das Finanzamt Sie dann in die Steuerklasse IV ein. Alternativ können Sie aber auch die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor beantragen.
Wie sich die jeweilige Steuerklassenkombination auf die monatliche Belastung mit Lohnsteuer auswirkt, können Sie mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln.

Gut zu wissen in diesem Zusammenhang: Die Lohnsteuerklasse ändert nichts an der Belastung mit Einkommensteuer, die auf das ganze Jahr gesehen „unter dem Strich“ steht. Die gewählte Steuerklassenkombination wirkt sich nur auf die monatlich vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer aus. Das ist Einkommenssteuer, die sich auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht. Im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs wird dann zu viel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt zurückgezahlt, zu wenig einbehaltene nachgefordert.

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Kommentare


Ida schreibt am 03.07.2018 um 16:51 Uhr:

Nach dem Gang zum Juwelier, einem romantischem Ausflug, ist der Gedanke über die steuerlichen Vorteile etwas weniger romantisch. Aber in der Tat, mein Verlobter und ich haben uns tatsächlich auch diese Vorteile überlegt als wir das Thema Ehe das erste Mal aufgegriffen haben. Es lohnt sich wenn man sich die Zahlen anschaut.


Luise schreibt am 20.11.2018 um 13:25 Uhr:

Mein Verlobter und ich heiraten im kommenden Jahr und neben den romantischen Motiven erhoffen wir uns auch, dann weniger Steuern zu zahlen. Wir wissen nicht genau, ob sich das Splitting wirklich lohnt, da wir relativ ähnliche Gehälter haben. Ich werde mir den hier verlinkten Steuerrechner einmal ansehen und zudem eine Steuerberatungsstelle aufsuchen.