Vermögenswirksame Leistungen: Geldgeschenk vom Chef

veröffentlicht am 9. März 2021

Vermögenswirksame Leistungen: Geldgeschenk vom Chef

 

Vielleicht liegt es daran, dass der Begriff so sperrig ist: Vermögenswirksame Leistungen werden von vielen Arbeitnehmern nicht genutzt. Das ist schade, denn das Geldgeschenk kann die Grundlage für Ihr künftiges Vermögen bilden. Was Sie dafür tun müssen? Fast nichts!

Stellen Sie sich vor, jemand will Ihnen Geld schenken – und Sie bekommen es nicht mit. Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erwähnt, sollten Sie hellhörig werden. Schauen Sie doch mal in Ihren Arbeitsvertrag: Vielleicht gibt es dazu einen Passus, den Sie bisher überlesen haben. Oder fragen Sie in der Personalabteilung nach.

Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen (VL) zu zahlen, viele tun es aber. Konkret geht es dabei um bis zu 40 Euro im Monat, also bis zu 480 Euro im Jahr, die Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt erhalten.

Wenn Ihr Arbeitgeber VL anbietet, müssen Sie einen VL-fähigen Vertrag abschließen und Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung darüber vorlegen. Üblicherweise informieren Anbieter, ob ein Produkt zum VL-Sparen genutzt werden kann. Natürlich hilft Ihnen Ihr Sparkassenberater bei Fragen auch gern weiter. Grundsätzlich stehen Ihnen zum Beispiel folgende Möglichkeiten offen:

  • Bank- und Fondssparplan
  • Bausparvertrag
  • Lebens- und Rentenversicherung

Der Betrieb überweist das Geld direkt auf den Sparvertrag. VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre – sechs Jahre wird eingezahlt, das siebte ist ein Ruhejahr. Bei Bausparverträgen gibt es keine Ruhezeit. In dieser Pause kann der Arbeitnehmer bereits einen neuen Vertrag besparen.

Das passende Anlageprodukt finden

Ob Sie sich eher für einen Banksparplan oder einen Aktienfonds entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab: Ein Banksparplan, ein Bausparvertrag oder beispielsweise eine Kapitallebensversicherung sind zwar sicher – bringen aber kaum Rendite. Aktiv gemanagte Aktienfonds oder sogenannte ETFs, die den Kurs eines bestimmten Aktienindexes nachzeichnen, locken mit höheren Renditen.

Allerdings unterliegen Aktienfonds Kursschwankungen, sodass Sie auch eingezahltes Kapital verlieren können. Allerdings bekommen Sie gerade in schwächeren Kursphasen mehr Anteile fürs Geld – und mindern so das Risiko in der Gesamtbilanz. Welches Anlageprodukt Ihrer Risikoneigung am besten entspricht, können Sie mit deinem Sparkassenberater klären.

Es gibt Arbeitgeber, die weniger als 40 Euro im Monat als vermögenswirksame Leistungen zahlen. Das macht nichts. Du kannst auch weniger sparen. Oder du stockst den Betrag mit eigenen Mitteln auf maximal 40 Euro auf.

Sollten Sie den Arbeitgeber vor Ablauf der sieben Jahre wechseln, behalten Sie natürlich Ihr Geld. Entweder führt der neue Arbeitgeber Ihren Sparvertrag weiter, oder Sie übernehmen die monatlichen Einzahlungen.

Die Arbeitnehmersparzulage nutzen

Es gibt VL-Verträge, für die man zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragen kann. Ob Sie sie bekommen, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und dem gewählten Anlageprodukt ab. Auch hierzu erfahren Sie in Ihrer Sparkasse mehr.

Das „Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ sieht übrigens vor, dass der Arbeitgeber für Sie Geld anlegen muss, wenn Sie das fordern. Mehr dazu lesen Sie im Gesetz. Ihr Chef ist aber nicht verpflichtet, sich finanziell daran zu beteiligen – außer, das steht so im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Falls Ihr Arbeitgeber sich nicht am VL-Sparen beteiligt, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihr Geld nicht besser allein und anderweitig anlegen können. Denn VL-Sparen wird gerade durch die Zuwendungen des Arbeitgebers lukrativ.

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